Im Auftrag und unter Anleitung des
?Ausschusses für die Ausübung der unver?u?erlichen Rechte
des pal?stinensischen Volkes
DIE PAL?STINAFRAGE
EIN KURZER HISTORISCHER ?BERBLICK
VEREINTE NATIONEN
New York, 1980
EINF?HRUNG
Pal?stinas besondere Stellung in der Geschichte hat ihren Ursprung in seiner religi?sen Bedeutung für die drei gro?en monotheistischen Religionen. Pal?stina sollte daher ein Land des Friedens sein, doch in Wirklichkeit brachten geschichtliche Ereignisse religi?ser und politischer Art Konflikte und Krieg.
Auch heute noch ist das Gebiet von Spannungen und K?mpfen zerrissen und stellt eine potentielle Bedrohung des Weltfriedens dar. Die Ereignisse dieses Jahrhunderts, die zu dieser gef?hrlichen Situation geführt haben, werden durch die heftige Auseinandersetzung über “Die Pal?stinafrage” oft verdeckt. Die vorliegende kurze Darstellung versucht, die Geschichte dieser Frage nachzuzeichnen.*
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*Dieser ?berblick, der ein au?erordentlich komplexes Problem behandelt, ist für jüngere Leser gedacht und stellt eine Kurzfassung von eingehenderen Studien dar, die von den Vereinten Nationen unter den Titeln: The Oriqins and Evolution of the Palestine Problem?– Teil I und II (1978) und The Question of Palestine?(1979) ver?ffentlicht wurden.
I. PAL?STINA IN DER GESCHICHTE
Das heute “Pal?stinaproblem” hat seinen Ursprung in politischen Ma?nahmen, die aus einer Zeit stammen, in der Pal?stina ein Mandatsgebiet des V?lkerbunds, des Vorl?ufers der Vereinten Nationen, war. Es gibt einen 1930 erstellten Bericht?einer mit Zustimmung des V?lkerbundes ernannten Kommission*, der einer objektiven Erforschung der Frühgeschichte Pal?stinas vielleicht am n?chsten kommt. Die folgende Darstellung ist diesem Bericht entnommen.
In der Frühgeschichte war Pal?stina von semitischen V?lkern bewohnt, deren erstes die Kanaaniter waren. Nach der ?berlieferung kam Abraham, der gemeinsame Vorfahre der Juden und der Araber, von Ur nach Kanaan.
Als die St?mme Israels aus ihrer Gefangenschaft in ?gypten nach Pal?stina kamen, wurden sie von K?nig David im Jahre 1000 v. Chr. in einem K?nigreich vereinigt. Dieses K?nigreich erreichte seine Blüte unter K?nig Davids Sohn, Salomo, der den ersten Tempel von Jerusalem auf dem Berg Moria errichtete. Nach Salomos Tod jedoch stellt die Geschichte des Volkes Israel – oder besser der zwei K?nigreiche Israel und Juda – eine Kette von Bürgerkriegen und Zwistigkeiten mit fremden St?mmen dar.
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* Die Mitglieder dieser Kommission?stammten aus den Niederlanden, Schweden und der Schweiz
Um das Jahr 720 v. Chr. zerst?rten die Assyrer das K?nigreich Israel und führten seine Bewohner in die Gefangenschaft. Etwa im Jahre 600 v. Chr. griff der babylonische K?nig Nebukadnezar das K?nigreich Juda an und zerst?rte im Jahre 586 v. Chr. Jerusalem und Salomos Tempel.* Die meisten der Bewohner gerieten in Gefangenschaft. Fünfzig Jahre sp?ter, als der persische K?nig Cyrus Babylon eroberte, konnten die Juden nach Pal?stina zurückkehren. Etwa im Jahre 515 v. Chr. hatten sie Salomos Tempel neu erbaut.
332 v. Chr. gelangten die Juden unter die Herrschaft der Mazedonier, von denen sie hart bedrückt wurden. Ein Aufstand der Juden im Jahre 170 v. Chr. wurde niedergeworfen und in seinem Verlauf auch der zweite Tempel zerst?rt. Im Anschlu? an die Herrschaft der Mazedonier genossen die Juden eine Zeitlang eine gewisse Unabh?ngigkeit, die bis zur r?mischen Eroberung durch Pompeius anhielt, der Jerusalem im Jahre 63 v. Chr. einnahm. Im Jahre 70 v. Chr. wurde die Stadt von Titus zerst?rt und alles, was von dem wiederaufgebauten zweiten Tempel blieb, war die westliche Mauer, die fortan die Klagemauer genannt wurde.
Zu Beginn des zweiten Jahrhunderts nach Christi Geburt untersagte Kaiser Hadrian den Juden, Jerusalem zu betreten. Aus dieser Zeit stammt die Zerstreuung der Juden in alle Welt. Von dieser Zeit bis zur Gründung des Staates Israel im Jahre 1948 gab es keine jüdische Regierung in Pal?stina. Zwar lebten stets Juden in Pal?stina, doch hing ihre Zahl vom guten Willen der jeweiligen Herrscher ab.
Nach der Teilung des r?mischen Reichs im Jahre 400 n. Chr. stand Pal?stina bis zur arabischen Eroberung im Jahre 637 n. Chr. unter byzantinischer Herrschaft. Wo früher einmal Salomos Tempel gestanden hatte, wurden die Al-Aksa-Moschee und der Felsendom errichtet und wurde der Tempelplatz nun al-Haram asch-scharif genannt. Dieser Platz wurde zum gro?en Heiligtum der Mohammedaner, das nur Mekka und Medina nachstand.
Nach der Zeit der Kreuzzüge (von 1099 bis 1190) gestattete der arabische Sultan Saladin den Juden, nach Pal?stina zurückzukehren.
1517 eroberten die Türken das Land und beherrschten es bis zum Ende des Ersten Weltkriegs. W?hrend dieser ganzen Zeit blieb die Klagemauer ein heiliger Platz für die Juden. Ende 1917 wurde Pal?stina von britischen Streitkr?ften besetzt.
Daraus geht hervor, da? Pal?stina nach dem byzantinischen Zeitalter mit Ausnahme der Zeit der Kreuzzüge über 1300 Jahre lang zun?chst von Arabern und dann von Türken regiert wurde. Die Bev?lkerung Pal?stinas bestand haupts?chlich aus semitischen Arabern, unter denen es sowohl Mohammedaner wie Christen gab. Der kleinen Anzahl von semitischen Juden wurde sowohl von den Arabern als auch von den osmanischen Türken das Recht gew?hrt, ihre Religion auszuüben und die geistige Verbindung der Juden mit Pal?stina lebendig zu halten. Im 19. Jahrhundert gestatteten die Osmanen kleine Siedlungen jüdischer Emigranten aus europ?ischen L?ndern, in denen die Diskriminierung der Juden zunahm. Zur Zeit der britischen Besatzung im Jahre 1917 machten die Juden weniger als ein Zehntel der Bev?lkerung Pal?stinas aus. Neun Zehntel waren Araber, darunter 80% Moslems und 10% Christen. Traditionen, Sitten und Sprache der arabischen Pal?stinenser bildeten die vorherrschende Kultur des damaligen Pal?stina.
II. GEGENS?TZLICHE VERSPRECHUNGEN
W?hrend des Ersten Weltkrieges bemühten sich Gro?britannien und seine Verbündeten um Unterstützung gegen Deutschland und dessen Verbündeten, das osmanische Reich. Da zu jener Zeit einige arabische Führer nach Unabh?ngigkeit von osmanischer Herrschaft strebten, bot sich ein Zusammengehen von Engl?ndern und Arabern geradezu an. So gelangte man 1915 zu einem Abkommen zwischen dem Emir von Mekka, der als Sprecher der Araber auftrat, und dem britischen Hohen Kommissar in ?gypten, Sir Henry McMahon, der für die Briten verhandelte. Der Emir forderte die Anerkennung der Unabh?ngigkeit aller arabischen Gebiete des osmanisehen Reichs, einschlie?lich Pal?stinas, McMahon jedoch versuchte, Pal?stina dadurch auszuschlie?en, da? er sich unklar darüber ausdrückte, wie weit die betreffenden Gebiete reichten. Der Emir wies McMahons Versuch zurück. Die Kontroverse setzte sich bis 1939 fort, als die britische Regierung einr?umte, da? “sie 1917 nicht das Recht hatte, über Pal?stina zu verfügen”.
Tats?chlich hatte ein geheimes englisch-franz?sisches Abkommen über die Anerkennung der arabischen Unabh?ngigkeit, das Sykes-Picot-Abkommen von 1916, die Unabh?ngigkeit für Pal?stina ausgeschlossen und stattdessen eine “internationale Verwaltung” vorgesehen.In separaten Zusicherungen hatte die britische Regierung jedoch auch der Weltzionistenorganisation Hoffnung über die Zukunft Pal?stinas gemacht. 1897 hatte die Organisation ihr Ziel verkündet, “in Pal?stina unter dem Schutz des ?ffentlichen Rechts eine Heimst?tte für das jüdische Volk zu schaffen”. Unter der Führung Theodor Herzls zog die Organisation Gebiete in Ostafrika und Argentinien als St?tte für einen jüdischen Nationalstaat in Erw?gung, doch entschied sie sich schlie?lich unter Berufung auf die uralten jüdischen Verbindungen zum heiligen Land für Pal?stina.
Die zionistischen Führer bemühten sich um die Unterstützung der britischen Regierung, indem sie die strategischen Vorteile hervorhoben, einen neuen Verbündeten zu gewinnen,?der ihnen bei der Kontrolle des Suez-Kanals helfen werde. Die Briten, die noch immer Unterstützung für ihre Kriegsanstrengungen suchten, reagierten wohlwollend auf diese Angebote. Der britische Au?enminister, Lord Balfour sandte am 2. November 1917 ein Schreiben an die zionistische Weltorganisation, das sp?ter als Balfour-Deklaration bezeichnet wurde. In diesem Schreiben hie? es:
Einige jüdische Gemeinschaften, die einen Loyalit?tskonflikt mit den L?ndern empfanden, deren Staatsbürger sie waren, stellten sich diesen zionistischen Pl?nen entgegen. Das britische Kabinett wurde von seinem einzigen jüdischen Mitglied, Sir Edward Montagu, heftig kritisiert. Selbst der zionistische Führer Dr. Chaim Waizmann schrieb nur zehn Jahre sp?ter:
Um arabischen Protesten gegen die neue britische Politik entgegenzuwirken, best?tigte eine englisch-franz?sische Erkl?rung erneut das Versprechen, den Arabern zur vollst?ndigen Unabh?ngigkeit zu verhelfen. Die Erkl?rung vom 7. November 1918 versicherte die Araber der “vollst?ndigen und endgültigen Befreiung der [arabischen] V?lker … und der Einrichtung nationaler Regierungen und Verwaltungen, die ihre Autorit?t auf die Initiative und freie Wahl der einheimischen Bev?lkerung gründen”.
Trotz der in dieser Erkl?rung vom 7. November abgegebenen Versicherungen sollte die Geschichte Pal?stinas in den folgenden Jahren beweisen, da? die Wünsche der gro?en Mehrheit der Bewohner Pal?stinas nur wenig z?hlten. Ihr Land war von einer ausl?ndischen Regierung, die zu jener Zeit keinerlei Landeshoheit über Pal?stina besa?, einem anderen Volk versprochen worden. Unter Hinweis auf diese Faktoren versichern etliche angesehene Autoren, die Balfour-Deklaration habe keine verbindliche oder rechtliche Wirkung und sei nichts weiter als die Absichtserkl?rung einer einzigen Regierung.
III. DAS PAL?STINA-MANDAT
Als Bestandteil des Pal?stina-Mandats erhielt die Balfour-Deklaration eine internationale Dimension. Das Mandatskonzept selbst war ein Kompromi? zwischen dem herrschenden Kolonialsystem und dem Prinzip der Selbstbestimmung der V?lker – einem Prinzip, das besonders von Pr?sident Woodrow Wilson vertreten wurde. Nach dem Sieg Gro?britanniens und seiner Verbündeten im Ersten Weltkrieg stellte das Mandatssystem des V?lkerbundes viele der ehemaligen Kolonien und Untertanen des Osmanischen und dem Deutschen Reich sowie von ?sterreich-Ungarn beherrschten V?lker unter die Vormundschaft einzelner Siegermachte. Das erkl?rte Ziel dieser Mandate war, die betreffenden V?lker nach und nach zur Unabh?ngigkeit zu führen.
Es gab drei Kategorien von Madaten mit unterschiedlicher Rangstufe, die sich danach richteten, wie die Siegerm?chte die politische Reife des betreffenden Volkes einstuften. Alle ehemaligen arabischen Gebiete des Osmanischen Reichs, einschlie?lich Pal?stinas, wurden Mandate der Kategorie A. Dies war die fortgeschrittenste Kategorie, und die V?lkerbundssatzung beschrieb Mandate der Kategorie A als Territorien, “deren Existenz als unabh?ngige Nationen schon provisorisch anerkannt werden kann”, w?hrend ihnen auf ihrem Wege zur Unabh?ngigkeit noch “verwaltungsm??ige Hilfe und Beratung” gew?hrt würde. Syrien und der Libanon wurdenunter franz?sisches Mandat gestellt, Pal?stina und Transjordanien unter britisches Mandat. Gem?? den Bestimmungen der V?lkerbundssatzung über die Unabh?ngigkeit von Mandatsgebieten erlangten die zwei franz?sischen Mandate ihre Unabh?ngigkeit noch vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges; der Libanon wurde im November 1943 unabh?ngig, gefolgt von Syrien im Januar 1944. Jordanien erreichte die Unabh?ngigkeit 1946. Pal?stina jedoch wurde zum Konfliktgebiet.
Die Satzung des V?lkerbunds sah vor, da? die Wünsche der betroffenen Bev?lkerung ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Wahl des Mandatstr?gers sein sollten. Im Falle Pal?stinas wurde dies jedoch ignoriert.
W?hrend der Pariser Friedenskonferenz von 1919 wurde auf Pr?sident Wilsons Dr?ngen eine Kommission gebildet, die die Wünsche der betroffenen Bev?lkerungen feststellen sollte. Die Kommission empfahl ein amerikanisches Mandat über Syrien einschlie?lich Pal?stinas. Hinsichtlich der Wünsche der Bewohner Pal?stinas im Bezug auf die jüdische Einwanderung forderte die Kommission eine “bedeutende Modifizierung des extremen zionistischen Programms der unbeschr?nkten Einwanderung von Juden nach Pal?stina”. Die Kommission erkl?rte, da? dieses Programm, das darauf abziele, “…Pal?stina schlie?lich zu einem eindeutig jüdischen Staat zu machen, eine schwerwiegende Ungerechtigkeit darstellte”. Als Antwort auf den Anspruch der Zionisten, “sie h?tten ein ‘Recht’ auf Pal?stina, da es vor 2000 Jahres ihr Gebiet gewesen sei”, bemerkte die Kommission, dieser Anspruch k?nne “wohl kaum ernsthaft in Erw?gung gezogen werden”.
Der britische Au?enminister Lord Curzon wies warnend darauf hin, da? der Begriff “Nationale Heimst?tte” (national home) in Wirklichkeit einen “jüdischen Staat” bedeute, in welchem die Araber Bürger dann zweiter Klasse sein würden. Er halte “das ganze Konzept für falsch”. Balfour selbst gab zu, was vor sich ging. “Was Pal?stina betrifft”, bemerkte er, “haben die [Allierten] M?chte bisher keine Tatsachenbehauptung aufgestellt, die nicht zugegebenerma?en1 falsch ist, und keine politischen Absichten verkündet…, die sie nicht zu verletzen gedenken”.
Dennoch schritten die Pl?ne für Pal?stina fort. Anl??lich der Konferenz von San Remo im April 1920 stimmte Prankreich zu, da? Pal?stina – als Gegenleistung für Handlungsfreiheit in Syrien und dem Libanon – nicht unter die ur-sprünglich vorgesehene internationale Verwaltung, sonder unter britische Vormundschaft kommen solle. Darüber hinaus wurde eine st?rker formulierte und eindeutigere Version der Balfour-Deklaration zum Bestandteil des Mandats gemacht. In dieser neuen Version erkannte das Mandat die zionistische Organisation als die “jüdische Agentur” (Jewish Agency) an, die durch die F?rderung einer umfangreichen Einwanderung und Ansiedlunq von Juden aus dem Ausland auf von der Organisation in Pal?stina erworbenem Land bei der Errichtung der nationalen Heimst?tte der Juden helfen sollte.
Merkwürdigerweise benutzte das Mandat nicht ein einziges Mal das Wort “Araber”. Obwohl die pal?stinensischen Araber damals neun Zehntel der Bev?lkerung ausmachten, wurden sie in dem Dokument nur als die “nicht-jüdischen Gemeinschaften in Pal?stina” bezeichnet. Ein Schriftsteller, der diese Umkehrung der Dinge zum Ausdruck bringen wollte, schrieb, dies sei wie “wenn man die Mehrzahl die Nicht-wenigen nennen würde”. Er unterstrich damit die ganz offensichtliche Tatsache, da? diese Mehrzahl von der arabischen Mehrheit in Pal?stina gebildet wurde. Der einzige Schutz, der den Rechten der pal?stinensischarabischen Mehrheit gew?hrt wurde, war der Satz, da? “nichts unternommen werden darf, was (ihre) bürgerlichen und religi?sen Rechte beeintr?chtigen würde”. Auff?lligerweise fehlte jedoch jeder Hinweis auf ihre nationalen und politischen Rechte.
Das Mandat wurde am 24. Juli 1922 unterzeichnet und trat formell im September 1922 in Kraft. Zwar war Transjordanien ursprünglich im Pal?stina-Mandat miteingeschlossen, doch genehmigte der V?lkerbund am 16. September 1922 eine gesonderte Verwaltung für dieses Gebiet. Somit bezog sich das Mandat nur auf Pal?stina selbst, obwohl das Territorium, das ursprünglich für die jüdische nationale Heimst?tte in Anspruch genommen wurde, auch Teile von angrenzenden Gebieten umfa?te (Abb. 1). Als eines der Ziele des Mandats war in diesem die “Entwicklung von Institutionen zur Selbstregierung genannt.” Eine Erkl?rung vom 1. Juli 1922 ?ber die Politik der britischen Regierung ordnete diesem Prinzip jedoch zweitrangigen Status zu. Die als “Churchill-Memorandum” bekannte Erkl?rung machte “deutlich, da? der Aufbau von Institutionen zur Selbstregierung in Pal?stina dem Versprechen und der Verpflichtung zur Gründung eines jüdischen Nationalstaates in Pal?stina untergeordnet werden” müsse, denen “gr??ere Wichtigkeit” zukomme.
Diese sich widersprechenden Elemente des Mandats führten zu einer Situation, die dann als “doppelte Verpflichtung” Gro?britanniens gegenüber der zionistischen Organisation einerseits und den pal?stinensischen Arabern andererseits bezeichnet wurde. Diese “doppelte Verpflichtung” bedeutete einen Widerspruch und führte bald zu Auseinandersetzungen zwischen der einheimischen Bev?lkerung Pal?stinas und den jüdischen Einwanderern, die vor der Diskriminierung in Europa Zuflucht suchten.
Abb. l
Das grau gekennzeichnete
Gebiet ist das von der
Weltzionistenorganisation
1919 geforderte “Pal?stina”
DAS VON DER ZIONISTISCHEN ORGANISATION 1919 BEANSPRUCHTE “PAL?STINA“
(Quelle: Ruedy in Abu Lughod: “The Transformation of Palestine“)
IV. “DIE NATIONALE HEIMST?TTE” UND PAL?STINENSISCHER WIDERSTAND
Der Aufbau einer “nationalen Heimst?tte der Juden” begann gleich nach dem Ende des Ersten Weltkrieges – lange bevor das Mandat 1922 in Kraft treten sollte. Die Zionistische Organisation f?rderte eine umfangreiche jüdische Einwanderung, durch welche die Bev?lkerungsstruktur Pal?stinas deutlich ver?ndert wurde. So stieg die jüdische Bev?lkerung von 56.000 im Jahr 1918 auf etwa 88.000 im Jahr 1922 an, w?hrend gleichzeitig die Gesamtbev?lkerung offiziell auf 750.000 gesch?tzt wurde. Bis 1939 war der Anteil der Juden auf 445.000 und die Gesamtbev?lkerung auf etwa 1.5 Millionen angewachsen. Dieser dramatische Anstieg war in erster Linie das Resultat der gro?en Str?me von Flüchtlingen, die den Nazi-Terror entflohen.
Prozentual ausgedrückt wuchs die jüdische Bev?lkerung von ca. 10% im Jahr 1919 auf 17% im Jahr 1929 und schlie?lich auf fast 30% im Jahre 1939 (Abb. 2).
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Abb. 2 Bev?lkerung Pal?stinas |
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1919 |
1929 |
1939 |
Zur Ansiedlung dieser jüdischen Einwanderer wurde von der Zionistischen Organisation auch Land gekauft; 1920 befanden sich etwa 2 1/2 Prozent des Gesamtterritoriums Pal?stinas in jüdischem Besitz. 1939 betrug dieser Anteil bereits über 5,7 Prozent.
Die pal?stinensischen Araber sahen die Aktivit?ten der Zionistischen Organisation zur F?rderung der jüdischen Einwanderung nach Pal?stina und zur Mehrung ihres Landbesitzes als Kolonialisierung des Landes ihrer Urv?ter durch ein fremdes Volk an. Da sie politisch noch nicht organisiert waren, machten sie ihrer Ver?rgerung durch Gewaltt?tigkeit Luft. 1920, 1921, 1929 und 1939 brachen antizionistische Unruhen aus, die sich schlie?lich zwischen 1936 und 1939 zu einer handfesten Rebellion ausweiteten. Es gelang der britischen Regierung nur durch drastische Ma?nahmen und milit?rische Gewaltanwendung, die Aufruhr zu unterdrücken.
1937 entsandte Gro?britannien eine K?nigliche Kommission unter Leitung von Lord Peel, die über die Aufst?nde berichten sollte. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, da? die Gründe für die ersten Aufst?nde und schlie?lich die offene Rebellion eine Kombination des Wunsches der pal?stinensischen Araber nach nationaler Unabh?ngigkeit sowie “ihres Hasses und ihrer Abscheu gegen die Errichtung einer nationalen jüdischen Heimst?tte” in ihrem Land sei. Weiterhin stellte die Kommission fest,????da? “…die gewaltsame Umwandlung Pal?stinas in einen jüdischen Staat gegen den Willen der Araber… eindeutig gegen den Geist und den Sinn des Mandatssystems versto?en würde. Sie würde bedeuten, da? man die nationale Selbstbestimmung verweigert habe, solange die Araber die Mehrheit in Pal?stina bildeten, und erst dann einr?umen würde, wenn die Juden in der Mehrheit seien…”.
Weiterhin bemerkte die Kommission, da? es sich bei dem Konflikt “im Grunde nicht um einen Rassenkonflikt handelt, der aus irgendeiner alten instinktiven Antipathie der Araber gegenüber den Juden herrührt. Es gab wenig oder keine Reibungen… bis der Kampf um Pal?stina sie entfachte”. Die Kommission stellte fest, da? das Judentum und seine Traditionen in der Geschichte Pal?stinas verwurzelt seien und da? dort immer Juden gelebt haben.??Der Konflikt rühre vielmehr von der Ablehnung der Balfour-Deklaration durch die pal?stinensischen Araber und ihrer Opposition gegen die zionistischen Absichten in Pal?stina her. Sie wehrten sich gegen die Gründung einer jüdischen nationalen Heimst?tte und “weigerten sich, an irgendeiner Staatsform mitzuwirken, bei der es sich nicht um einen dem pal?stinensischen Volk verantwortlichen nationalen Staat handle”. Dennoch hatten die Juden mit der Gründung ihrer Heimst?tte in Pal?stina einen “Staat im Staat” geschaffen.
Die Peel-Kommission kam zu dem Schlu?, da? die Lage in Pal?stina einen toten Punkt erreicht habe und die “doppelten Verpflichtungen” in Pal?stina nicht mehr miteinander zu vereinbaren waren. Die britische Regierung konnte nicht gleichzeitig den Anspruch der Araber auf nationale Unabh?ngigkeit anerkennen und den Aufbau einer jüdischen Heimst?tte in Pal?stina gew?hrleisten. Die Kommission empfahl daher die Teilung Pal?stinas in zwei unabh?ngige Staaten. Der eine Staat solle pal?stinensisch-arabisch und der andere jüdisch sein und Jerusalem eine Enklave unter dem Mandat des V?lkerbundes werden.
Diese L?sung wurde von keiner Seite akzeptiert. Die Zionisten behaupteten, sie versto?e gegen die Balfour-Deklaration und das Mandat. Die Pal?stinenser lehnten ab, sich mit einer Teilung ihres Landes und der Errichtung eines jüdischen Staates auf einem Teil dieses Landes abzufinden. Weitere Verhandlungen in London scheiterten. Daraufhin erkl?rte die britische Regierung im Mai 1939, Pal?stina solle nicht geteilt, sondern 1949 ein vereinigter unabh?ngiger Staat werden, der von Juden und Arabern gemeinsam regiert und verwaltet würde. Dieser Gedanke wurde von der Zionistischen Organisation zurückgewiesen. Stattdessen verkündete sie 1942 anl??lich einer Konferenz in New York das “Biltmore-Programm”, das die Forderung nach der Gründung eines jüdischen Staates enthielt.
Zum Ende des Zweiten Weltkrieges war das Pal?stina-Problem auch zu einer Angelegenheit der arabischen Staaten und der Vereinigten Staaten von Amerika geworden.
Eine britisch-amerikanische Untersuchungskommission legte 1946 eine weitere Reihe von Empfehlungen vor, die die britische Regierung jedoch für undurchführbar hielt. In ergebnislosen Verhandlungen wurden verschiedene Vorschl?ge unterbreitet; schlie?lich entschied die britische Regierung nach drei?ig Jahren britischer Herrschaft im Februar 1947, die Pal?stinafrage den Vereinten Nationen zu übergeben. Sie erkl?rte, sie sei “angesichts des unvereinbaren Prinzipienkonflikts in Pal?stina zu dem Ergebnis gelangt, da? es nur noch einen Weg [gebe], n?mlich das Problem dem Urteil der Vereinten Nationen vorzulegen…”.
Nachdem drei Jahrzehnte hindurch in einem radikal ver?nderten Pal?stina die Balfour-Doktrin befolgt worden war, n?herte sich das britische Mandat seinem Ende. Die jüdische Bev?lkerung war von 56.000 im Jahr 1918 auf 608.000 im Jahr 1946 angewachsen. Die Gesamtbev?lkerung hatte 1.850.000 erreicht (Abb. 3). Ein gro?er Teil der Einwanderung war das Ergebnis der Verfolgung der Juden durch die Nazis. Die pal?stinensischen Araber hatten für die verzweifelte Lage der europ?ischen Juden Verst?ndnis, doch brachte die pl?tzliche Einwanderungswelle auch unzumutbare H?rten für die pal?stinensisch-arabische Bev?lkerung mit sich. Und da die Araber für die Greueltaten in Europa nicht verantwortlich waren, wehrten sie sich verst?ndlicherweise, nun ihrerseits deswegen leiden zu müssen. Wie es in dem Bericht der K?niglichen Kommission hie?:
V. DIE TEILUNG PAL?STINAS UND DIE GR?NDUNG ISRAELS
1947 war Pal?stina ein von Gewalt heimgesuchtes Land geworden.
Die pal?stinensischen Araber hatten gewaltt?tig auf die Mandatspolitik reagiert, die in Pal?stina so umfangreiche Einwanderungsstr?me und Landk?ufe zulie?. Zun?chst hatten die jüdischen Einwanderer meist das Prinzip der “Havlaga”, d.h. der Zurückhaltung befolgt. Ab 1947 jedoch entstanden paramilit?rische Organisationen wie die Haganah und die Irgun, zu denen sp?ter noch die Stern-Bande hinzu kam.
Diese Gruppen begannen, in Pal?stina terroristische Aktionen durchzuführen. Nach einem offiziellen Bericht wurde 1940 die SS “Patria”, ein mit illegalen jüdischen Immigranten beladenes Flüchtlingsschiff, “an seinem Liegeplatz… durch Sabotage jüdischer Sympathisanten an Land versenkt, was 252 Menschenleben kostete”. 1942 wurde der britische Staatsminister in Kairo von der??Stern-Bande get?tet.??1944, so stellte ein offizieller britischer Bericht fest, “erreichte die von terroristischen Organisationen durchgeführte Kampagne einen neuen H?hepunkt mit einer Explosion,??die einen Flügel des King-David-Hotels in Jerusalem zerst?rte”.??Bei der Explosion kamen 86 Beamte – Araber, Juden und Briten – sowie 5 Zivilisten ums Leben.??Pal?stina galt damals als “bewaffnetes Lager”.
Die Vereinten Nationen, der de-facto Nachfolger des nicht mehr bestehenden V?lkerbundes, waren erst zwei Jahre alt, als ihnen die L?sung des Pal?stina-Problems übertragen wurde. Im Mai 1947 schuf die Generalversammlung den Sonderausschu? der Vereinten Nationen für Pal?stina (UNSCOP) und erm?chtigte ihn, die europ?ische Judenfrage mit der Pal?stinafrage in Verbindung zu bringen. Dies geschah trotz der Proteste pal?stinensischer und anderer arabischer Vertreter. Sie verlangten, da? auch andere L?nder der gro?en Anzahl durch den Krieg heimatlos gewordener europ?ischer Juden Zuflucht geben sollten. Der Sonderausschu? besuchte neben Pal?stina und anderen arabischen L?ndern auch Deutschland und ?sterreich.
Eines der Ziele der Vereinten Nationen ist die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der V?lker. Dieses Prinzip wurde zu Ende des Ersten Weltkrieges international anerkannt und auch anderen unter Mandat gestellten arabischen Territorien zuerkannt. Auf das britische Mandat über Pal?stina wurde es jedoch faktisch nicht angewandt. Im Bericht des Sonderausschusses wird dazu festgestellt:
Der Sonderausschu? empfahl, Pal?stina unverzüglich die Unabh?ngigkeit zu gew?hren. Allerdings gingen die Meinungen der Ausschu?mitglieder über die Form dieser Unabh?ngigkeit auseinander. Einige wenige Mitglieder waren für einen vereinigten Bundesstaat mit betr?chtlicher Autonomie für die beiden Bev?lkerungsgruppen. Die Mehrheit schlug eine Teilung in einen jüdischen und einen arabischen Staat vor, mit Jerusalem als einer von den Vereinten Nationen verwalteten internationalen Zone (zu den Vorschl?gen hinsichtlich der Aufteilung des Landes und der Bev?lkerung s. Abb. 3 und 4).
?ber diese zwei Vorschl?ge des Sonderausschusses kam es zu einer langwierigen Debatte, in deren Verlauf die v?lkerrechtliche Befugnis der Vereinten Nationen zur Teilung des Landes in Frage gestellt wurde. Schlie?lich befürwortete die Generalversammlung nach langem politischen Hin und Her mit geringen Ab?nderungen den Mehrheitsplan des Sonderausschusses für die Teilung Pal?stinas.*
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*Generalversammlungsresolution 181 (II) vom 29. November 1947, allgemein als die “Resolution zur Teilung Pal?stinas” bekannt.
Abb. 3
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(Jüdisch: 31,7* ?arabisch: 68,3*) |
(Jüdisch: 56,4* ?arabisch: 42,9* ?Jerusalem: 0,7*) |
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1947 Bev?lkerungsanteile in Pal?stina |
1947 Die im UNSCOP* – Mehrheitsplan vorgeschlagene Gebietsteilung |
Abb. 4
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???105.000?????????????100.000 Araber????????????????Juden |
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Jüdischer Staat |
arabischer Staat |
Jerusalem |
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Bev?lkerungszusammensetzung laut |
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* United Nations Special Committee on Palestine (Sonderausschuss der Vereinten Nationen für Pal?stina)
Das britische Mandat über Pal?stina sollte beendet werden, und die zwei neuen Staaten (ein arabischer und ein jüdischer Staat) sollten am 15. Mai 1948 unabh?ngig werden.
Die Teilungsresolution sah ausführliche Schutzbestimmungen für die Rechte der Minderheiten und für die “bestehenden Rechte” der verschiedenen Religionen in Jerusalem vor, die schon w?hrend der osmanischen Zeit gew?hrleistet worden waren. Dazu geh?rte die Gew?hrleistung des freien Zugangs der Gl?ubigen aller Religionen zu den heiligen St?tten in Jerusalem. Diese Garantien sollten in der Verfassung eines jeden der beiden Staaten verankert werden.
Zwar war der in der Teilungsresolution vorgesehene jüdische Staat kleiner als die Zionistische Organisation gehofft hatte, doch hatte sie immerhin ihr Ziel erreicht, in Pal?stina einen jüdischen Staat zu gründen. Sie nahm daher den Teilungsplan an. Die pal?stinensischen Araber und die anderen arabischen L?nder wiesen die Resolution jedoch als ungerecht und v?lkerrechtswidrig zurück.
Die Gewalttaten, die auch w?hrend der Pal?stina-Debatten in den Vereinten Nationen nicht aufgeh?rt hatten, flammten nun erneut auf. Sie nahmen noch weiter zu, einmal als die britischen Truppen mit den Rückzugsvorbereitungen begannen und dann, als sie den Rückzugstermin auf den 15. Mai vorverlegten.
Auf der einen Seite gingen die zionistischen Kr?fte zur Offensive über und begannen mit der Verwirklichung des “Dalet-Plans”. Nach diesem Plan sollten die dem arabischen Staat zugeteilten Gebiete besetzt werden, sobald die britische Pr?senz nachlie?. Die Absicht der Zionisten war, “einen durch die Haganah vergr??erten Judenstaat” sicherzustellen. Auf der anderen Seite intensivierten pal?stinensisch-arabische Freisch?rler ebenfalls ihre Aktivit?ten. Die Ausschreitungen griffen immer weiter um sich, vor allem auf Kosten der pal?stinensischen Zivilbev?lkerung.
Ein besonders blutiger terroristischer Zwischenfall war ein zionistischer Anschlag auf das arabische Dorf Deir Yassin in der N?he von Jerusalem. Das Dorf, das versucht hatte, sich aus dem Konflikt herauszuhalten, verlor bei diesem zionistischen ?berfall 255 M?nner, Frauen und Kinder. Ein arabischer Anschlag auf einen jüdischen Konvoi, bei dem 77 Menschen ihr Leben verloren, war die Vergeltung. Der durch Deir Yassin verursachte Terror führte dazu, da? viele pal?stinensische Araber aus ihren D?rfern und St?dten flüchteten.
Am 14. Mai 1948, in einem Klima stetig steigender Unruhen, erkl?rte der Staat Israel seine Gründung auf der Grundlage des zionistischen Programms, der Balfour-Deklaration, des Mandats und der Teilungsresolution. Als am n?chsten Tag die letzten britischen Truppen feierlich das Land verlie?en, fielen Truppen aus den arabischen Nachbarl?ndern in die dem arabischen Staat zugesagten Gebiete ein, und der erste israelisch-arabische Krieg begann.
Bis es dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gelang, einen Waffenstillstand zu erreichen, hatten die israelischen Streitkr?fte eine entscheidende ?berlegenheit gewonnen. Darüber hinaus kontrollierten sie gro?e Gebiete [des] Landes, das dem arabischen Staat zugedacht worden war, sowie die westliche H?lfte Jerusalems, das eigentlich unter internationale Verwaltung h?tte gestellt werden sollen.
Nach den 1949 festgesetzten Waffenstillstandsgrenzen (Abb. 5) hatte Israel insgesamt 67% des pal?stinensischen Territoriums unter Kontrolle. Die verbleibenden Gebietsteile, die die Teilungsresolution dem arabischen Staat zugesprochen hatte, wurden von ?gypten und Jordanien verwaltet, der Gaza-Streifen von ?gypten und das Westjordanland von Jordanien, das damals noch nicht Mitglied der Vereinten Nationen war. Von den in der Teilungsresolution vorgesehenen zwei Staaten war???nur einer, der jüdische Staat Israel errichtet worden; der zweite, der arabische Staat in Pal?stina, war nicht zustandegekommen.
Abb. 5
SEPTEMBER 1979
VI. DIE PAL?STINAFRAGE IN DEN VEREINTEN NATIONEN VON 1948-1967
Nach diesem Vorgriff auf die Durchführung der pal?stinensischen Teilungsresolution blieb die Verantwortung für die Pal?stinafrage bei den Vereinten Nationen. Im wesentlichen verblieb immer noch das Problem, einen unabh?ngigen arabischen Staat in Pal?stina zu schaffen. Zwar war dies das Ziel der internationalen Gemeinschaft, das sie sich 1919 im Rahmen des V?lkerbundes und erneut 1947 im Rahmen der Vereinten Nationen gesetzt hatte, doch war ein solcher arabischer Staat bisher noch nicht geschaffen worden.
Die Vereinten Nationen entsandten zun?chst als Vermittler den schwedischen Grafen Folke Bernadotte “zur F?rderung einer friedlichen Regelung der künftigen Verh?ltnisse in Pal?stina”. Nach langwierigen Verhandlungen mit beiden Seiten legte er eine – wie er sich ausdrückte – “m?gliche Diskussiongrundalage” vor. Der Plan sah u.a. bestimmte territoriale Grenzberichtigungen, die Rückkehr aller pal?stinensisch-arabischen Flüchtlinge und gewisse Beschr?nkungen für die jüdische Einwanderung vor. Bernadotte gab dem Flüchtlingsproblem, das ein gro?es Hindernis für den Frieden darstellte, die h?chste Priorit?t. Er berichtete, da? die arabischen Flüchtlinge (deren Zahl sp?ter auf 726.000 gesch?tzt wurde) “geflohen waren oder aus dem unter jüdischer Besetzung stehenden Gebiet vertrieben worden waren”. Er empfahl den Vereinten Nationen, “das Recht der Flüchtlinge” zu bekr?ftigen, so früh wie m?glich”in ihre Heimat zurückzukehren” und stellte fest:
Bernadotte schlug noch andere Ma?nahmen vor. Bevor die Vereinten Nationen jedoch irgendwelche seiner Empfehlungen in die Tat umsetzen konnten, nahm seine Mission in Pal?stina ein tragisches Ende. Am 17. September 1948 wurde Bernadotte von der Stern-Bande ermordet.
Im Dezember 1948 best?tigte die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Recht der Flüchtlinge auf Rückkehr in ihre Heimat**. Ferner setzte sie eine Schlichtungskommission für Pal?stina (UNCCP) ein, die die territorialen Fragen sowie das Problem der Flüchtlinge und des Status von Jerusalem l?sen sollte. Im Mai 1949 wurde Israel in die Vereinten Nationen aufgenommen. Seine Mitgliedschaft war [un]ausdrücklich an die Befolgung der beiden VN-Grundsatzresolutionen über Pal?stina gebunden – die Teilungsresolution 181 und die Resolution 194 vom Dezember 1948.
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* Official Records of the General Assembly, Third Session, Supplement No. II?(A/648) Progress Report of the United Nations Mediator on Palestine,?S. 14.
** Resolution 194 (III) vom 11. Dezember 1948
Die Schlichtungskommission nahm sich alsbald der immer komplexeren Situation in Pal?stina an. W?hrend die arabischen Staaten nun mehr Flexibilit?t zeigten, schien Israel nicht bereit, seine Kriegsgewinne wieder aufs Spiel zu setzen. Die Bemühungen der Schlichtungskommission scheiterten, und mit der Zeit wurde der Status quo zum Dauerzustand. Israel nahm die 1948 über die ihm zugewiesenen Grenzen hinaus besetzten Gebiete langsam in sein Staatsgebiet auf, bis die Gebiete praktisch annektiert waren. 1950 brachte Jordanien, das noch immer kein Mitglied der Vereinten Nationen war (es trat diesen erst 1955 bei) trotz der Einw?nde anderer arabischer Staaten das Westjordanland unter seine Gebietshoheit. Die Flüchtlinge blieben im Exil. Im Dezember 1949 gründete die Generalversammlung das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Pal?stinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zur Unterstützung der pal?stinensischen Flüchtlinge, die aus ihrer Heimat vertrieben worden waren und ihre Existenzgrundlage verloren hatten. Zu Beginn der T?tigkeit des Hilfswerks im Jahre 1950 lag das Hauptgewicht seiner Programme auf Nahrung, Unterkunft und Gesundheitsfürsorge für die Flüchtlinge. Mit der Zeit konzentrierten sich die Aufmerksamkeit und die Mittel immer mehr auf Unterricht und Ausbildung junger pal?stinensische Flüchtlinge. Bis 1967 wurde die Pal?stinafrage haupts?chlich als Flüchtlingsproblem angesehen.
In der Zwischenzeit wurden die wahren Ausma?e des Pal?stinaproblems jedoch immer deutlicher. Der israelisch-arabische Streit um den Suez-Kanal führte zum zweiten Nahostkrieg im Jahre 1956. Im Juni 1967 wurde der Status quo durch den dritten arabisch-israelischen Krieg in Frage gestellt, der zum Wendepunkt in der Mittelostpolitik wurde. Dennoch blieb das pal?stinensische Problem der Kern des Konflikts.
VII. DIB ANERKENNUNG DES SELBSTBESTIMMUNGSRECHTS DER PAL?STINENSER
Im Juni-Krieg von 1967 besetzte Israel den Rest arabischen Territoriums im ehemaligen Mandatsgebiet Pal?stina, einschlie?lich Jerusalems, und nahm die Golan-H?hen seines Nachbars Syrien sowie die ?gyptische Sinai-Halbinsel in Besitz (Abb. 6).
Dieser Krieg bewirkte den zweiten gro?en Exodus von Pal?stinensern. Eine halbe Million Pal?stinenser verloren ihre Heimat und flohen. Man bezeichnet diese Flüchtlinge von 1967 als die “neuen Flüchtlinge”, im Unterschied zu den “alten Flüchtlingen” aus dem Krieg von 1948. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erreichte zun?chst einen Waffenstillstand und einen recht unstabilen Frieden und forderte dann Israel auf, die Rückkehr der Flüchtlinge von 1967 zu erleichtern* und sich in den besetzten Gebieten an die Vierte Genfer Konvention von 1949 zu halten**. Israel kam keiner der beiden Forderungen nach.
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*??Resolution 237 (1967) vom 14. Juni 1967
** Diese Konvention entstand nach dem Zweiten Weltkrieg zum Schutz der Bev?lkerung in milit?risch besetzten Gebieten.
Daraufhin verabschiedete der Sicherheitsrat eine Resolution von gro?er Bedeutung. Resolution 242 (1967) vom 22. November 1967 erkl?rte den Landgewinn durch Krieg für unzul?ssig und forderte Israel auf, seine Streitkr?fte “aus (den)* besetzten Gebieten” zurückzuziehen. Die Resolution verlangte auch die Einstellung von Drohungen oder Gewaltakten und forderte die Parteien auf, die Souver?nit?t und Unabh?ngigkeit jedes Staates im Nahen Osten sowie das Recht jedes dieser Staaten anzuerkennen, in sicheren und anerkannten Grenzen in Frieden zu leben. Weiterhin forderte die Resolution eine “gerechte L?sung des Flüchtlingsproblems”. Israel lehnte es ab, sich ohne eine allgemeine, alle Elemente der Resolution 242 umfassende Friedensregelung aus den besetzten Gebieten zurückzuziehen. Es behielt diese Haltung bei, obwohl die Generalversammlung der Vereinten Nationen wiederholt einen israelischen Rückzug forderte.
Dennoch hat das Streben Pal?stinas nach Unabh?ngigkeit und einem eigenen Staat seit dem Krieg von 1967 erhebliche Fortschritte gemacht. Die 1964 gegründete Pal?stinensische Befreiungsorganisation (PLO) verabschiedete 1968 eine Pal?stinensische Nationalcharta. Die Charta verpflichtete das pal?stinensische Volk zum Kampf um seine Rechte, wie Selbstbestimmung, nationale Unabh?ngigkeit und Souver?nit?t in Pal?stina, das Recht, zu seinen Heimst?tten und seinem Besitz in Pal?stina zurückzukehren und das Recht, zur Verfolgung dieser Ziele einen bewaffneten Kampf zu führen.
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* Anm. d. ?bers.: Die franz?sische Fassung “des territoires occupes” meint alle besetzten Gebiete, die englische Fassung “from territories occupied” kann, aber mu? nicht alle Gebiete meinen, was dazu geführt hat, da? die Auslegung des Textes bis heute umstritten ist.
Abb. 6
MAP NO.3014 UNITED NATIONS
NOVEMBER 1978
Die Charta bezeichnete Israel als illegalen Staat und lehnte “alle L?sungen, die nur ein Ersatz für die vollst?ndige Befreiung Pal?stinas sind”, ab. Dies wiederum führte zur Weigerung Israels, irgendetwas mit der PLO zu tun zu haben. Unter ihrer Dachorganisation PLO gingen pal?stinensische Gruppen immer mehr zu gewaltsamen Aktionen über*, um die Welt?ffentlichkeit auf das bittere Los der Pal?stinenser und deren Entschlossenheit aufmerksam zu machen, wieder zu ihrem Recht zu gelangen.
Es gelang den Pal?stinensern, weltweit Anerkennung für die Berechtigung der pal?stinensischen Sache und deren zentrale Bedeutung für den Nahostkonflikt zu finden. Diese internationale Anerkennung ?u?erte sich in den von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten Resolutionen.
Zwar sind in der Generalversammlung alle Mitglieder der Vereinten Nationen vertreten, doch fehlt ihr die Autorit?t des Sicherheitsrats, die Hitgliedstaaten rechtlich zu binden.
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* Unter Berufung darauf, da? die Generalversammlung ausdrücklich von der “Legitimit?t des Kampfes der V?lker um Befreiung von kolonialer und fremder Herrschaft und fremder Unterjochung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, einschlie?lich des bewaffneten Kampfes” gesprochen hat. (Resolution 3070 (XXVIII) vom 30. November 1973).
W?hrend der Sicherheitsrat die Pal?stinafrage noch 1967 als “Flüchtlingsproblem” ansah, erkannte die Generalversammlung 1969 die politische Tragweite des Problems und erkl?rte, da? “das Problem der pal?stinensisch-arabischen Flüchtlinge daraus entstanden ist, da? man ihnen ihre unver?u?erlichen Rechte verweigert hat.” 1970, 1971 und 1972 hie? es in Resolutionen der Generalversammlung, da? die uneingeschr?nkte Achtung dieser Rechte des pal?stinensischen Volkes “ein unerl??liches Element für die Herstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Mittleren Osten darstellt”.
1974 erkannten die arabischen Staaten die PLO als den einzig legitimen Vertreter des pal?stinensischen Volkes an. Die Best?tigung dieses Status der PLO durch Jordanien war von besonderer Bedeutung, da Jordanien von 1948 bis 1967 das Westjordanland verwaltet hatte. 1974 enthielt die Tagesordnung der Generalversammlung zum ersten Mal seit 1952 den Punkt “Die Pal?stinafrage”. W?hrend der Generalversammlungstagung des Jahres 1974 erhielt die PLO den Beobachterstatus – einen Status, der sp?ter auf alle anderen VN-Organe ausgedehnt wurde. Im selben Jahr erkannte die Generalversammlung in aller Form die unver?u?erlichen Rechte des pal?stinensischen Volkes auf Selbstbestimmung, nationale Unabh?ngigkeit und Souver?nit?t sowie auf Rückkehr in ihre Heimat an. Weiterhin anerkannte die Generalversammlung die PLO als den Vertreter des pal?stinensischen Volkes, einer Hauptpartei bei Jeder Friedensregelung im Mittleren Osten.
Seit 1975 haben die Resolutionen der Generalversammlung diese Anerkennung jedes Jahr von neuem bekr?ftigt. Darüber hinaus wurde in Resolutionen festgestellt, da? die Pal?stinafrage das Kernproblem des Mittelostkonflikts ist, womit anerkannt wurde, da? es ohne eine gerechte L?sung des Pal?stinaproblems keinen Frieden im Mittleren Osten geben kann. Verschiedene Aspekte dieses Problems wurden auch von anderen VN-Gremien untersucht, die sich mit der illegalen israelischen Besetzung des WestJordanlands und des Gaza-Streifens befassen. Sowohl die Menschenrechtskommission als auch der von der Generalversammlung 1968 eingerichtete Sonderausschu? zur Untersuchung israelischer Praktiken haben die israelischen Verletzungen der Menschenrechte der Pal?stinenser regelm??ig heftig kritisiert. Die Berichte der Kommission und des Sonderausschusses verurteilten die israelischen Gebietsannexionen, die Errichtung von Siedlungen in den besetzten Gebieten, die Enteignungen und Konfiszierungen von Grundbesitz, die Verhaftungen, die Misshandlung und die Folterung von Zivilisten, die Ausweisungen und die Verweigerung des Rückkehrrechts.
1975 richtete die Generalversammlung auch einen Ausschu? für die Ausübung der unver?u?erlichen Rechte des pal?stinensischen Volkes ein. Die Empfehlungen des Ausschusses für einen Rückzug Israels und die Wiederherstellung der unver?usserlichen Rechte des pal?stinensischen Volkes wurden von der Generalversammlung stets unterstützt.
Die jeweiligen Vorsitzenden des Ausschusses haben immer betont, da? der Ausschuss zwar die Aufgabe h?tte, die unausgewogenen Vorstellungen von den Problemen der Situation im Nahen Osten zu korrigieren, seine Unterstützung der pal?stinensischen Rechte jedoch in keiner Weise die Souver?nit?t oder gesicherte Existenz des Staates Israel in Frage stelle, das ein Mitglied der Vereinten Nationen ist.
Somit besteht seit 1974 in den Vereinten Nationen internationale Anerkennung der Berechtigung des pal?stinensischen Anspruches auf Selbstbestimmung und Unabh?ngigkeit der zentralen Rolle der Pal?stinafrage im Mittelostkonflikt und des repr?sentativen Charakters der PLO. Diese internationale Anerkennung ?u?ert sich auch au?erhalb der Vereinten Nationen in Erkl?rungen von wichtigen L?ndergruppierungen, wie z.B. der nichtgebundenen Staaten und der Organisation der afrikanischen Einheit. In jüngster Zeit haben auch die westeurop?ischen Staaten das Selbstbestimmungsrecht des pal?stinensischen Volkes unterstützt.
Israel h?lt jedoch weiter das Westjordanland und den Gaza-Streifen in Besitz. Es weigert sich, den Gedanken einer pal?stinensischen Staatsgründung auf diesen Gebieten aufzugreifen, obwohl sich auf internationaler Ebene eine überw?ltigende Mehrheit für diese L?sung ausspricht. Stattdessen hat Israel immer deutlicher erkennen lassen, da? es beabsichtigt, diese Gebiete in der einen oder anderen Form weiter unter Kontrolle zu behalten. In den vergangenen Jahren hat Israel zunehmend seinen Anspruch auf das Westjordanland betont, das es mit den biblischen Namen Jud?a und Samaria bezeichnet. Israel hat Pal?stinenser ausgewiesen oder verhaftet und ihr Land enteignet oder konfisziert, um dort unter Berufung auf seine Sicherheit sowohl zivile wie milit?rische Niederlassungen zu gründen. Es hat die Kontrolle über lebenswichtige Wasserquellen in diesem im allgemeinen trockenen Landstrich übernommen. Israel verfolgt diese Politik trotz wiederholter Aufforderungen von seiten der Generalversammlung und des Sicherheitsrats, diese Aktionen einzustellen. 1979 und Anfang 1980 kritisierte der Sicherheitsrat die israelische Siedlungspolitik als Hindernis für einen Mittelostfrieden und ernannte eine Untersuchungskommission zur Berichterstattung über diese israelischen Ma?nahmen in den besetzten Gebieten.
Au?erhalb des Rahmens der Vereinten Nationen führte die Unterzeichnung eines Friedensvertrages zwischen Israel und ?gypten zu einem allm?hlichen Rückzug Israels aus ?gyptischem Staatsgebiet auf der Halbinsel Sinai. Das Abkommen von Camp David vom November 1978 zwischen den USA, Israel und ?gypten enth?lt eine Formel für pal?stinensische “Autonomie” im Westjordanland und im Gazastreifen, wobei Israel allerdings weiterhin die eigentliche politische und milit?rische Kontrolle verbleiben würde. Die Pal?stinenser lehnen diese Formel entschieden ab und berufen sich darauf, da? sie ihnen ihr natürliebes Recht verweigere, über ihre Zukunft selbst zu entscheiden, und da? sie ohne Beteiligung des pal?stinensischen Volkes und gegen dessen Wünsche vereinbart worden sei. Auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen erkl?rte das genannte Abkommen für ungültig.
Bis vor kurzem blieb die Haltung des Sicherheitsrats im Bezug auf das Pal?stinaproblem auf die vor 15 Jahren verabschiedete Resolution 242 (1967) beschr?nkt. Die Generalversammlung, die den Willen der Mehrheit der V?lker vertritt, ist jedoch mit ihrer Anerkennung der Grundrechte des pal?stinensischen Volkes weitergegangen. Bemühungen, die Haltung des Sicherheitsrats mit der der Generalversammlung in Einklang zu bringen, waren erfolglos. Im Januar 1976 wurde ein Resolutionsentwurf, der die Ausübung des unver?u?erlichen nationalen Rechts der Selbstbestimmung für das pal?stinensische Volk forderte, von der Mehrheit der Generalversammlung unterstützt. Die Vereinigten Staaten von Amerika stimmten jedoch gegen die Resolution. Im August 1979 kam eine ?hnliche Resolution nicht zur Abstimmung. Im April 1980 wurden abermals Bemühungen unternommen, die Unterstützung des Sicherheitsrats für die pal?stinensische Selbstbestimmung zu gewinnen, doch scheiterte dies an einem weiteren Veto der Vereinigten Staaten. Alle diese Resolutionsentwürfe anerkannten und best?tigten unausgesprochen das Recht Israels – genau so wie der anderen Staaten der Region – auf Souver?nit?t, Sicherheit und territoriale Integrit?t.
Das pal?stinensische Volk umfa?t inzwischen etwa 4 Millionen Menschen, eine gr??ere Bev?lkerung als die vieler Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Ungef?hr eine halbe Million leben in Israel. Weitere 1,2 Millionen leben in den besetzten Gebieten im Westjordanland und im Gazastreifen. Die übrigen leben im Exil, viele noch in Flüchtlingslagern, viele als Fremde in anderen L?ndern. Die Mehrheit derjenigen, die im Exil leben, hoffen noch immer, in ihr eigenes Land zurückkehren zu k?nnen.
Der Kern des Pal?stinaproblems wurde von Professor Arnold Toynbee 1968 wie folgt beschrieben:
Die Vereinten Nationen haben erkannt, da? ein wichtiger Faktor zur Vermeidung einer solchen Bedrohung des Weltfriedens darin besteht, da? das pal?stinensische Volk in die Lage versetzt wird, sein unver?u?erliches Recht auf Selbstbestimmung, nationale Unabh?ngigkeit und Souver?nit?t in Pal?stina auszuüben.
Litho in United Nations, New York
04534 – June 1983 – 500
Document Type: Backgrounder, German text, Publication, Study
Document Sources: Committee on the Exercise of the Inalienable Rights of the Palestinian People (CEIRPP), Division for Palestinian Rights (DPR)
Subject: History, Palestine question
Publication Date: 01/01/1980